Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters Marek Spitczok von Brisinski nach diesem Vertrag mit Vertragspartner*innen, nachstehend "Teilnehmer*in" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Teilnehmer*innen schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/der* Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coaching, Supervision, Beratung und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Seminare werden vom Veranstalter selbst und in Verbindung mit Kooperationspartnern geplant und durchgeführt. 

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Coaching, Supervision, Beratung und Seminare im Sinne von beruflicher und persönlicher Weiterentwicklung an.

 

3. Zustandekommen des Vertrages 

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch elektronische Post oder durch mündliche Absprache oder durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg sofern Anmeldeformulare zur Verfügung gestellt werden. 

3.2 Jede*r Teilnehmer*in erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben per elektronischer Post (E-Mail)

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer*innen verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. 

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung  der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, z.B. weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. 

3.6 Eine im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet  bzw. auf Wunsch von Teilnehmer*in für ein Ersatzangebot verwendet.  

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Das Honoar bzw. die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Überweisung oder bar vor Veranstaltungsbeginn, außer es sind ausdrücklich andere Modalitäten angegeben oder individuelle Vereinbarungen getroffen worden. 

4.3 Im Falle von Rechnungsstellung ist die Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt. 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Bei sämtlichen Leistungen des Veranstalters gilt die gesetzlich gültige Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %, es sei denn eine gesetzliche Ausnahmeregelung liegt vor.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer*in. 

5.2 Werden einzelne Leistungen durch eine*n Teilnehmer*n nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der/die* Teilnehmer*in den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Beim Vorliegen höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. 

 

a) Für Seminare gilt: Bei Absage ab 4 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro erhoben. Ab 2 Wochen vor Seminarbeginn beträgt 50% der Seminargebühr.  Für Ausbildungen, welche nur als Gesamtes gebucht werden können, wird bei Absage nach Kursbeginn (Modul/Teil 1) der volle Betrag fällig.

 

b) Für Einzeltermine (Coaching, Supervision, Beratung) gilt: Bei Absage innerhalb 48 Stunden vor Terminbeginn ist das vereinbarte Honorar (Ausfallhonorar) fällig.

 

5.3 Für die wiederholte Teilnahme an einigen Seminaren besteht die Möglichkeit eines Wiederholungstarifs im Ermessen des Veranstalters. Dieser ist individuell und im voraus abzusprechen.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der/die* Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er* ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er/sie* sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem/der* Teilnehmer*in unbenommen

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer/Supervisor ist gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.  

 

7. Spezielle Teilnahmebedingungen

 

7.1 Die Teilnahme an den Seminaren des Veranstalters dient der eigenen Schulung von Teilnehmer*innen. Daher ist der/die* Teilnehmer*in durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren oder anderen Veranstaltungen weiterzugeben. Ausnahmen zu dieser Regelung sind schriftlich zu treffen und erfolgen mit Quellenangabe. 

7.2 Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer*innen an den Veranstaltungsterminen selbst. Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen für den eigenen privaten Gebrauch sind mündlich beim Anbieter zu genehmigen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.

 

8. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Teilnehmer*innen/Auftraggeber*in Stillschweigen zu bewahren.

 

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.   

 

 

 

Gerichtstand: Land Berlin